Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch
Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere schriftliche
Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf §303a StGB Datenveränderung.
"Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder
verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. Der Versuch ist strafbar." Sämtliche Zugriffe auf unser System
werden protokolliert. Weitergabe persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen
und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Weiterhin
verweisen wir auf §303b StGB Computersabotage. "Wer eine Datenverarbeitung, die
für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von
wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach §303.a Abs. 1
begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört,
beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar."