Eine automatisierte Abfrage unserer Datenbanken durch Software-Scripte oder vergleichbare Mechanismen ist ohne unsere schriftliche Zustimmung unzulässig. Wir verweisen dabei auch auf §303a StGB Datenveränderung. "Wer rechtswidrig Daten (Par.202a Abs.2) löscht, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar." Sämtliche Zugriffe auf unser System werden protokolliert. Weitergabe persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Weiterhin verweisen wir auf §303b StGB Computersabotage. "Wer eine Datenverarbeitung, die für einen fremden Betrieb, ein fremdes Unternehmen, oder eine Behörde von wesentlicher Bedeutung ist, dadurch stört, dass er eine Tat nach §303.a Abs. 1 begeht oder eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar."